Berufsschulpfarrerin/ Berufsschulpfarrer
Ein Berufsschulpfarrer/eine Berufsschulpfarrerin ist wie jeder andere staatliche Lehrer verpflichtet, sein/ihr Unterrichtsfach zu erteilen, in diesem Fall evangelischen Religionsunterricht. Gebunden ist er/sie an die jeweiligen Richtlinien und Lehrpläne der entsprechenden Schulform.
Daneben bieten Pfarrerinnen und Pastoren den Lehrerkollegien, den Schülerinnen und Schülern seelsorgliche Begleitung im Einzelfall an, beraten bei familiären Problemen oder in schwierigen Situationen innerhalb der Berufsausbildung. Vereinzelt werden religiöse Angebote, zum Beispiel Andachten, angeboten. Die beiden folgenden Berufsschulpfarrer/innen sind kreiskirchliche Pfarrstellen.